Steuern und Vermögen

Steuern optimieren & Vermögen Planen, Bilden und Verwalten!

Ein erfolgreiches Einkommen allein führt nicht automatisch zu langfristigem Vermögensaufbau. Entscheidend ist vielmehr, wie vorhandene finanzielle Möglichkeiten genutzt werden. Eine durchdachte Vermögensstrategie berücksichtigt sowohl den langfristigen Kapitalaufbau als auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und persönliche Lebensziele.

Gerade Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufler verfügen häufig über ein überdurchschnittliches Einkommen. Gleichzeitig ergeben sich durch hohe Steuerbelastungen, Investitionen oder den Aufbau einer eigenen Praxis besondere Anforderungen an die finanzielle Planung. Dieses dadurch zur Verfügung stehende, überdurchschnittliche Einkommen stellt eine Bonität dar, nicht Ihr vorhandenes Vermögen. Daher ist es wichtig, mit den richtigen Konzepten aus Eigenkapitaleinsatz und Fremdkapitaleinsatz rentable Investments zu finden!

Dabei ist Ihr Motiv, wozu und weshalb möchten Sie überhaupt eine Vermögensbildungsstrategie entwickeln, entscheidend. Vermögen zu bilden und Vermögen zu besitzen beruhigt sicherlich, die Fragestellung, wozu soll das Vermögen denn später dienen, ist sehr individuell.

  • Sicherheit und kurzfristig verfügbare Reserven aufbauen
  • Vermögen für frühzeitige Verwendung für Familie (Ausbildung der Kinder) und Freizeit (Hobby)
  • Vermögen als Zwischenkapital zur Frührente
  • Stabilisierung des verfügbaren Einkommens im Alter als Aufstockung der eigentlichen Rentenansprüche


Die FUB AG unterstützt ihre Mandanten dabei, Vermögen strukturiert aufzubauen und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten frühzeitig zu erkennen. Unser Ziel ist es, gemeinsam individuelle Lösungen zu entwickeln, die wirtschaftlich sinnvoll und langfristig tragfähig sind.

Wichtig ist dabei:

Die FUB AG erbringt keine Steuerberatung. Steuerliche Fragestellungen werden stets gemeinsam mit dem steuerlichen Berater des Mandanten geprüft und umgesetzt. Wir verstehen uns als Impulsgeber und entwickeln für Sie gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Steuerberatern, Finanzierungspartnern und weiteren Experten ganzheitliche Strategien für Vermögensaufbau und Steueroptimierung.

Ganzheitliche Beratung statt Einzelmaßnahmen

Eine erfolgreiche Vermögensplanung besteht selten aus einer einzelnen Investition. Vielmehr greifen verschiedene Bausteine ineinander. Dazu gehören beispielsweise:

  • Nutzung steuerlicher Freibeträge
  • Eigenkapital-Bildung und Eigenkapital-Einsatz
  • Investitionen in Immobilien, energetische Sanierungen
  • denkmalgeschützte Immobilien
  • Finanzierungskonzepte, langfristiger Vermögensaufbau
  • Liquiditätsplanung
  • Photovoltaikanlagen als Kapitalanlage


Welche Maßnahmen sinnvoll sind, hängt immer von der persönlichen und beruflichen Situation sowie den individuellen Zielen und Plänen ab.

Unsere Themen im Überblick

Freibeträge nutzen!

Steuerliche Freibeträge können dazu beitragen, die persönliche Steuerbelastung zu reduzieren. Welche Freibeträge genutzt werden können und welche Voraussetzungen gelten, hängt von der individuellen Situation ab. Eine frühzeitige Planung hilft dabei, vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten optimal auszuschöpfen.

Beispiele für Freibeträge:

  • Erbschaft und Schenken
  • Altersvorsorgeaufwendungen
  • Zinserträge
  • Spenden
  • Und viele weitere

FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag ist ein gesetzlich festgelegter Betrag, der unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleibt. Dadurch kann sich die persönliche Steuerbelastung reduzieren. Welche Freibeträge genutzt werden können, hängt von der individuellen Lebens- und Einkommenssituation ab.

Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Freibeträge infrage, beispielsweise der Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Sparer-Pauschbetrag oder bestimmte Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften. Welche Regelungen gelten, sollte individuell geprüft werden.

Für Ärztinnen und Ärzte gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Freibeträge wie für andere Steuerpflichtige. Je nach beruflicher und persönlicher Situation können jedoch weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, die gemeinsam mit dem Steuerberater geprüft werden sollten.

Einige Freibeträge werden automatisch berücksichtigt, andere müssen beantragt oder im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Der Steuerberater prüft, welche Freibeträge und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten im individuellen Fall genutzt werden können und sorgt für die korrekte steuerliche Umsetzung.

Die FUB AG identifiziert gemeinsam mit ihren Mandanten mögliche Optimierungspotenziale und entwickelt ganzheitliche Vermögens- und Finanzierungskonzepte. Die steuerliche Umsetzung erfolgt anschließend gemeinsam mit dem jeweiligen Steuerberater.

Viele Freibeträge können jährlich berücksichtigt werden. Andere gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen oder einmalig.

Je nach Fragestellung können Steuerbescheide, Einkommensnachweise oder weitere Unterlagen erforderlich sein. Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Ja. Häufig werden Freibeträge gemeinsam mit weiteren steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten oder Investitionen betrachtet, um eine langfristig sinnvolle Vermögensstrategie zu entwickeln.

Viele steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten entfalten ihre Wirkung nur, wenn sie rechtzeitig geplant werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberater und Finanzierungsberater schafft die besten Voraussetzungen.

Immobilien als Kapitalanlage

Vermietete Wohnimmobilien gehören für viele Anleger zu den wichtigsten Bausteinen des langfristigen Vermögensaufbaus. Eine erfolgreiche Investition setzt jedoch eine sorgfältige Auswahl der Immobilie, eine nachhaltige Finanzierung und eine realistische Wirtschaftlichkeitsberechnung voraus. Je nach Wahl der Objektart gibt es Abschreibungsmöglichkeiten zwischen 2 und 10 % der Investitionssumme.

Die erste Immobilie als Aufbauimmobilie verwenden

Gerade junge Mediziner/innen denken oftmals nicht daran: die erste gemietete Wohnung kann auch die erste gekaufte Wohnung sein. Schon während der Probezeit als Berufseinsteiger und ohne großen Eigenkapitaleinsatz ist sowas durchaus darstellbar. Fünf Jahre lang keine Miete zu bezahlen, bedeutet für Sie, fünf Jahre früher mit der persönlichen Vermögensbildung zu starten!

FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Ist eine Immobilie als Kapitalanlage sinnvoll?

Eine Immobilie kann ein wichtiger Baustein des langfristigen Vermögensaufbaus sein. Entscheidend sind Lage, Finanzierung, Wirtschaftlichkeit und die persönliche Vermögensstrategie. Als Motiv finden sich die Wertsteigerung vor Ort, die hoffentlich steigenden Mieterträge sowie die steuerlichen Auswirkungen des Objektes wieder.

Wie diese Motive am besten zusammenpassen, finden wir gemeinsam raus. Wir stellen Ihnen unterschiedliche Konzepte vor und vergleichen diese miteinander, Sie wählen aus und wir wickeln gemeinsam mit den passenden Netzwerkpartnern Ihr Vorhaben ab.

Je höher der Eigenkapitalanteil, desto geringer fällt der Finanzierungsbedarf aus. Die optimale Eigenkapitalquote hängt von der individuellen Situation ab. Ob ein hoher Eigenkapitaleinsatz überhaupt notwendig ist, entscheidet sich individuell. So können Sie beispielhaft mit 100.000 Eigenkapital eine Immobilie erwerben, oder das vorhandene EK auf 3 Einheiten verteilen. Grundsätzlich wäre ein Eigenkapitaleinsatz für die Nebenkosten immer ratsam.

Eine Investition ohne nennenswerten Eigenkapitaleinsatz wäre jedoch auch darstellbar.

Eine gute Infrastruktur, stabile Nachfrage, wirtschaftliche Entwicklung und Vermietbarkeit gehören zu den wichtigsten Kriterien.

Leerstand, Instandhaltungskosten, Marktveränderungen oder steigende Finanzierungskosten sollten in jeder Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.

Eine gut geplante Finanzierung bildet die Grundlage jeder erfolgreichen Immobilieninvestition und sollte langfristig tragbar sein.

Vermietete Immobilien können ein Bestandteil der privaten Altersvorsorge sein. Ob sie geeignet sind, hängt von den individuellen Zielen und der Gesamtvermögensstrategie ab.

Grundsätzlich muss man sich die Frage stellen, wer eigentlich den Kauf des Objektes am Ende bezahlt? Wie lange dauert es, bis der Mieter mit den angenommenen Mietsteigerungen und das Finanzamt durch die Abschreibungen die Kaufpreissumme bezahlt haben?

Zudem gilt es, jedes Objekt regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen! Sind zum Beispiel die besten steuerlichen Wirkungen bereits abgelaufen, muss über einen Verkauf des Objektes und eine neue Investition nachgedacht werden!

Neben dem Kaufpreis fallen unter anderem Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerprovisionen an.

Je nach Investition können unterschiedliche steuerliche Regelungen gelten. Eine individuelle Prüfung erfolgt gemeinsam mit dem Steuerberater. Achten Sie bitte bei geerbten Immobilien immer auf die Sinnhaftigkeit! Wie ist der Zustand des Objektes? Wie ist die Verwaltungsmöglichkeit durch Hausverwaltungen, wie sind die Mietverhältnisse? Welchen steuerlichen Nutzen finde ich noch bei dem Objekt vor?

Das geerbte oder übertragene Objekt ist ein dankbares Geschenk. Aber die Rentabilität hängt von vielen Faktoren ab und täuscht manchmal über den tatsächlichen Nutzen!

Die FUB AG begleitet ihre Mandanten bei der Analyse, Finanzierung und wirtschaftlichen Bewertung einer Immobilieninvestition. Wir analysieren auch Ihr persönliches Immobilienvermögen und schlagen Optimierungen vor!

Eine Immobilieninvestition sollte immer langfristig geplant werden und zur persönlichen Vermögensstrategie passen.

Altbausanierung & Denkmalimmobilien

Die Sanierung historischer Gebäude kann sowohl zur Werterhaltung bestehender Immobilien als auch zur Schaffung modernen Wohnraums beitragen. Abhängig vom Objekt und den gesetzlichen Voraussetzungen können sich dabei die höchsten steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. So können unter Umständen die nachträglichen Sanierungskosten auf 12 Jahre verkürzt komplett abgeschrieben werden. Eine individuelle Prüfung gemeinsam mit dem steuerlichen Berater ist dabei unerlässlich.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Was versteht man unter einer Denkmalimmobilie?

Eine Denkmalimmobilie ist ein Gebäude, das aufgrund seiner historischen oder kulturellen Bedeutung unter Denkmalschutz steht. Für Sanierungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen bestehen.

Neben dem langfristigen Vermögensaufbau können – abhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen – erhebliche steuerliche Vorteile eine Rolle spielen.

Vor einer Sanierung sollten Zustand, Sanierungsumfang, Kosten, Finanzierung und mögliche Förderprogramme sorgfältig geprüft werden. Dies machen besondere Firmen für Sie. Von der Objektauswahl bis hin zum Umbau und der späteren Vermietung geben Sie das Vorhaben in eine Hand. Grundsätzlich ist eine Altbausanierung aufwendiger als ein Neubau. Daher sind die Kosten unter Umständen höher als beim Neubau. Allerdings ist der „netto-Quadratmeterpreis“ durch die erhöhten Abschreibungen wieder günstiger als ein Neubau.

Zudem sind schön sanierte Altbauten auch mit einer höher anzusetzenden Miete zu vermarkten.

Eine hohe Altbauwohnung, topsaniert, bringt mehr Miete ein. Grundsätzlich spielt dabei auch immer der persönliche Geschmack eine Rolle. So mancher findet einen topmodernen Neubau schick, manche lieben den Charakter eines schön sanierten Altbaus. Was gefällt Ihnen besser?

Je nach Vorhaben können öffentliche Förderprogramme oder zinsgünstige Darlehen genutzt werden. In manchen Regionen gibt es neben den günstigen Zinssätzen auch direkte Tilgungszuschüsse für Ihren Kredit. Teilweise übersteigen diese sogar die anfallenden Zinszahlungen!

Für bestimmte Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können erhöhte steuerliche Begünstigungen möglich sein. Die konkrete Prüfung erfolgt gemeinsam mit dem Steuerberater.

Ja. Viele Investoren modernisieren bestehende Mietobjekte, um Wohnqualität und langfristige Vermietbarkeit zu verbessern. Die besten steuerlichen Wirkungen erzielen Sie aber bei der Kernsanierung! Kleinere Renovierungen oder Erweiterungen sorgen dann auch nur für kleinere steuerliche Wirkungen.

Sanierungen können über Eigenkapital, Bankdarlehen oder Förderprogramme finanziert werden.

Unvorhergesehene Baukosten, Verzögerungen oder zusätzliche Sanierungsmaßnahmen sollten bei jeder Planung berücksichtigt werden.

Die FUB AG begleitet ihre Mandanten bei der wirtschaftlichen Planung, der Finanzierung sowie der Abstimmung mit Finanzierungspartnern und Steuerberatern. Auch bei der Suche nach passenden Objekten stehen unsere Netzwerkpartner zur Verfügung.

Eine frühzeitige Finanzierungsplanung schafft Planungssicherheit und ermöglicht die Berücksichtigung möglicher Förderprogramme sowie steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Jedes gemeinsam geplantes Objekt und Vorhaben wird vor den Vertragsabschlüssen immer von Ihren persönlichen Steuerberatungen geprüft und freigegeben. Es gilt bei uns der Grundsatz: „Ohne steuerliche Freigabe wird kein Objekt bestellt oder realisiert!“

Photovoltaik als Kapitalanlage

Photovoltaikanlagen können nicht nur einen Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung leisten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch wirtschaftlich interessant sein. Neben den Investitionskosten spielen Erträge, Finanzierung, Fördermöglichkeiten sowie steuerliche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle. Hier spielen besonders hohe Abschreibungen in den ersten Jahren eine große Rolle und sorgen kurzfristig für überdurchschnittliche hohe steuerliche Wirkungen!

FAQ

Häufig gestellte Fragen

1. Lohnt sich eine Photovoltaikanlage als Kapitalanlage?

Ob sich eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem Investitionskosten, Stromertrag, Eigenverbrauch, Einspeisevergütung, Finanzierung und Wartungskosten. Die eigene Einschätzung, wie sich die Strompreise in den kommenden Jahrzehnten entwickeln könnte, spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Ja. Photovoltaikanlagen können häufig über klassische Bankdarlehen oder spezielle Investitions- und Förderkredite finanziert werden. Die erhaltene Steuerrückerstattungen sollten schnell in das Finanzierungskonzept eingebracht werden.

Je nach Bundesland und Investitionsvorhaben können Förderprogramme oder zinsgünstige Darlehen zur Verfügung stehen.

Nein. Je nach Anlagengröße und Konzept kann der erzeugte Strom selbst genutzt, gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden.

Je nach Anlagengröße und Nutzung können unterschiedliche steuerliche Regelungen gelten. Die individuelle steuerliche Beurteilung sollte gemeinsam mit dem Steuerberater erfolgen.

Moderne Photovoltaikanlagen sind auf eine langfristige Nutzung ausgelegt und können bei regelmäßiger Wartung viele Jahre zuverlässig Strom erzeugen. Die ersten Anlagen wurden vor über 40 Jahren erstellt und sind heute noch im Betrieb!

Wir beraten das Investment als Gewerbebetrieb!
Sie persönlich werden dann der Stromerzeuger und der Stromvermarkter Ihres eigenen Stroms. Als Gemeinschaft treten Sie lediglich bei den Verhandlungen beim Stromverkauf auf. Für diesen Vorgang bestehen beste Kontakte zur Industrie. Man nimmt Ihnen größtenteils sämtliche Arbeiten damit ab.

Technisch gesehen ist die Auswahl begrenzt. Von 100 angebotenen und geprüften Grundstücken erfüllen nur 2-3 tatsächlich alle Voraussetzungen! Spezielle Firmen kümmern sich um die Beschaffung geeigneter Grundstücke. Diese werden dann vom Investor käuflich erworben oder langfristig gepachtet.

Eine zentrale Firma sucht sich regional die passenden Handwerksbetriebe aus, verteilt den Auftrag und überwacht die Ausführungen. Der Übergang wird vorher durch TÜV zertifiziert.

Spezielle Firmen betreuen Ihre Anlage in Ihrem Auftrag. So wird jährlich ein Bericht nach einer Vor-Ort Begehung erstellt.

Durch den Zusammenschluss mehrere Anlagen vergrößert sich die angebotene Menge an Strom deutlich. Dadurch optimiert die Verwaltungsfirma Ihren Strompreis beim Verkauf.

Die FUB AG entwickelt gemeinsam mit ihren Mandanten Finanzierungskonzepte und prüft, welche Fördermöglichkeiten und wirtschaftlichen Aspekte bei einer Investition berücksichtigt werden sollten.

Je früher ein Vorhaben geplant wird, desto einfacher lassen sich Finanzierung, Fördermöglichkeiten und steuerliche Aspekte aufeinander abstimmen.
Zwischen den ersten Gedanken, der Grundstückssuche, der Planung und die Bauphase, bis zum Anschluss ans Stromnetz, vergehen in der Regel 2-3 Jahre.

DER RATGEBER FÜR ALLE PRAXISINHABER:

Die 9 größten Fehler bei Praxis (Ver)kauf
und wie Sie diese vermeiden